Flucht- und Rettungspläne: Wer braucht sowas?
Dies ist der dritte Teil einer Folge zum Thema Brandschutzwissen kompakt. Diesmal geht es um Flucht- und Rettungspläne. Das Thema ist wichtig, denn gerade Betreiber von mittelständischen oder Kleinbetrieben sind oft unsicher, ob Flucht- und Rettungspläne wirklich erforderlich sind. Der Betrieb sei doch in seiner Größe überschaubar und die Mitarbeiter kennen den Weg nach draußen. Erübrigen sich dadurch Flucht- und Rettungspläne?
Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services GmbH, wird häufig mit diesem Thema konfrontiert und gibt zu bedenken: Was, wenn genau der bekannte Weg – vielleicht sogar das Treppenhaus – durch Feuer oder Rauch versperrt ist? Oder wenn Besucher in den Gebäuden sind, denen die Wege nach draußen nicht geläufig sind? Dazu noch die Panik bei Ausbruch eines Feuers, die häufig das rationale Denken behindert …
Es gibt also wichtige Gründe für die Existenz von Flucht- und Rettungsplänen in jedem Gebäude. Nicht umsonst schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 4 vor, dass Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufstellen müssen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Die Flucht- und Rettungspläne müssen immer aktuell, übersichtlich und ausreichend groß sein. Wichtig ist der Aushang an strategisch sinnvollen Stellen, z. B. in Eingangsbereichen, in Treppenhäusern, vor Aufzügen und an Kreuzpunkten von Wegen. Die ArbStättV schreibt zudem vor, dass in angemessenen Zeitabständen entsprechend dieser Pläne zu üben ist.
Daher die Empfehlung: Flucht- und Rettungspläne sind für jeden Betrieb – egal welcher Größe – wichtig und sinnvoll. Sie geben allen Menschen im Gebäude die Chance, sich einen Überblick über die vorhandenen Fluchtwege zu verschaffen und diese bei Gefahr (wie im Brandfall) zu nutzen. Sie können daraus ebenso schnell Alternativen zu versperrten Wegen ausfindig machen, um sicher ins Freie zu gelangen. Flucht- und Rettungspläne retten im Brandfall Menschenleben.
Diese und weitere Anforderungen an Betriebe ergeben sich nicht nur aus der Arbeitsstättenverordnung, sondern unter anderem auch aus den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sowie der DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne).
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