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Sicherheitskennzeichen alt – neu: Ist das Mischen erlaubt?

von am 8. Dezember, 2022

Dies ist der vierte Teil einer Folge zum Thema Brandschutzwissen kompakt. Diesmal geht es um Sicherheitszeichen, Verbots- oder Warnhinweise. Diese finden sich in jedem Unternehmen. Die Vorgaben für diese Kennzeichnungen sind in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A1.3 beschrieben. Damit diese Zeichen international gleich und verständlich sind, wurden sie 2013 angepasst an die europäische Norm EN ISO 7010 – also geändert. Die alte Kennzeichnung nach BGV A8 wurde außer Kraft gesetzt.

Selbst nach so vielen Jahren gibt es immer noch viele Gebäude mit der alten Kennzeichnung. Uns erreicht daher oft die Frage, ob die alte Beschilderung überhaupt noch erlaubt ist. Julian Jirikovsky, Leiter der Brandschutz-Akademie der Minimax Mobile Services GmbH, klärt auf. „Grundsätzlich können Sie Ihre alte Beschilderung beibehalten. Aber Sie müssten dann mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln und bestätigen, dass damit mindestens die gleiche Sicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet wird wie mit der Anwendung der neuen Zeichen.“

Viel häufiger wollen Betreiber jedoch wissen, ob eine Mischbeschilderung erlaubt ist – also ob alte und neue Zeichen zusammen verwendet werden dürfen. Die Frage stellt sich z. B. beim Ersatz von veralteten oder beschädigten Schildern oder bei einer Erweiterung des Gebäudes. Da wird es jedoch etwas komplizierter. Hier sollten Sie gemäß DGUV-Information 211-041 vorgehen. Das heißt:

  • In Neubauten oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsstätte sollen nur die neuen Zeichen verwendet werden. Das gilt auch für Neubauten auf einem bestehenden Betriebsgelände, wenn in den übrigen Gebäuden die alten Zeichen beibehalten werden können.
  • Wenn Sie in einem Objekt ein bestehendes altes Zeichen ersetzen müssen, so können Sie dafür durchaus wieder das gleiche alte Symbol verwenden. Aber: Wenn Sie stattdessen ein neues Zeichen beschaffen, müssen Sie in diesem Objekt alle alten Zeichen mit dieser Sicherheitsaussage gegen das jeweils neue Zeichen austauschen.
  • Die neuen Brandschutzzeichen tragen alle ein Flammensymbol als Erkennungsmerkmal. Sollten Sie ein altes Brandschutzzeichen austauschen müssen und dafür solch ein neues Symbol mit dieser Flamme einsetzen, so müssen Sie alle Brandschutzzeichen durch neue ersetzen, die diese Flamme tragen.

Denken Sie auch daran, dass in Ihren Flucht- und Rettungsplänen exakt die Zeichen abgebildet sein müssen, die Sie tatsächlich im Gebäude angebracht haben.

Morgen geht es in dieser Serie weiter. Dann geht es um Brandschutzschulungen für Mitarbeiter.

Links:

www.minimax-mobile.com

Eine alte Beschilderung nach BGV A8 ist zulässig, sofern bei der Erstellung die damals zugrunde liegende Norm eingehalten wurde. Zudem muss eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass die Sicherheit des Betriebes dadurch nicht eingeschränkt wird. Eine Kombination alter und neuer Symbole ist nicht erlaubt. Im Ernstfall kann dies zu Verwirrung und Verunsicherung führen. Bild: Minimax Mobile Services

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