Solarstrom auf Rekordkurs
Die Photovoltaik hat in Deutschland im Juli 2026 einen neuen Höchstwert erreicht. Erstmals wurden innerhalb eines Monats 12 Milliarden kWh Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Grundlage der Auswertung des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) sind viertelstündliche Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E. Die tatsächliche Solarstromproduktion liegt allerdings noch höher. Nicht berücksichtigt wird in den Einspeisedaten nämlich jener Strom, der direkt am Ort der Erzeugung verbraucht wird. Gerade bei Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Gewerbegebäuden kann dieser Eigenverbrauch einen relevanten Anteil der erzeugten Energie ausmachen.
Bei der Leistung zeigt sich die inzwischen erreichte Größenordnung: Im Monatsmittel lag die Solarleistung im Juli zur Mittagszeit bei mehr als 40.000 MW. Das entspricht rechnerisch der Leistung von mehr als 40 Kraftwerken mit jeweils 1.000 MW elektrischer Leistung. Über den Tagesverlauf konnte die Photovoltaik dadurch einen erheblichen Teil der Erzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken verdrängen.
Nach Einschätzung des IWR verdeutlichen die aktuellen Zahlen einen strukturellen Wandel im deutschen Stromsystem. Photovoltaik ist demnach nicht mehr lediglich eine ergänzende Erzeugungstechnologie, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Stromversorgung.
Getragen wurde der Ausbau insbesondere durch Investitionen von privaten Haushalten, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbebetrieben und mittelständischen Unternehmen. Millionen Anlagenbetreiber haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten zum Aufbau der heutigen Photovoltaikkapazitäten beigetragen.
Damit rückt zugleich die Frage in den Mittelpunkt, wie sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleinere PV-Anlagen entwickeln. Gerade für diese Betreibergruppe könnten Änderungen der gesetzlichen Vorgaben die Investitionsbedingungen verändern.
Vergütung ist nicht gleich Förderung
Das IWR weist in diesem Zusammenhang auf ein häufiges Missverständnis bei der Bewertung der EEG-Kosten hin. „Der häufig verwendete Begriff Solarförderung führt in die Irre. Er vermittelt den Eindruck, jede eingespeiste Kilowattstunde werde vollständig aus staatlichen Mitteln bezahlt. Tatsächlich gleicht das EEG bei neuen Photovoltaikanlagen lediglich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch aus. Dieses Missverständnis prägt die öffentliche Debatte bis heute“, so Dr. Norbert Allnoch, Geschäftsführer des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR).
Das EEG funktioniert bei neuen Photovoltaikanlagen nach dem vom IWR beschriebenen Differenzkostenprinzip. Der erzeugte Strom wird zunächst an der Strombörse vermarktet. Der daraus erzielte Erlös fließt auf das EEG-Konto. Anschließend wird lediglich die Differenz zwischen dem Börsenerlös und dem gesetzlichen Vergütungsanspruch ausgeglichen.
Das lässt sich anhand eines einfachen Rechenbeispiels verdeutlichen. Wird eine Kilowattstunde Solarstrom für 5 Cent an der Börse verkauft und besteht ein Vergütungsanspruch von 7 Cent, müssen aus dem EEG-Konto 2 Cent ausgeglichen werden. Bei einem Börsenpreis von 8 Cent sieht die Rechnung anders aus: Die gesamten 8 Cent fließen zunächst auf das EEG-Konto, während der Betreiber seinen gesetzlichen Anspruch von 7 Cent erhält. Der verbleibende Eurocent bleibt auf dem Konto.
Damit können die tatsächlichen Differenzkosten neuer Anlagen deutlich unter dem jeweiligen gesetzlichen Vergütungsanspruch liegen. Bei ausreichend hohen Vermarktungserlösen können sie nach dieser Systematik sogar vollständig entfallen.
Altanlagen prägen die Kosten
Für die Bewertung der EEG-Kosten ist außerdem der Blick auf den bestehenden Anlagenbestand entscheidend. Nach Darstellung des IWR werden die heutigen Differenzkosten zu einem erheblichen Teil durch ältere Photovoltaikanlagen verursacht. Deren Vergütungssätze liegen teilweise deutlich über den rund 7 Cent je kWh, die für neue Anlagen gelten.
Insbesondere Anlagen, die zwischen 2010 und 2013 errichtet wurden, erhielten aufgrund der seinerzeit deutlich höheren Investitionskosten teilweise Vergütungssätze von 30 bis mehr als 40 Cent je kWh. Diese Ansprüche wurden jeweils für 20 Jahre festgeschrieben.
Damit wirken die historischen Vergütungsregelungen noch über Jahre auf die EEG-Differenzkosten. Für einen Teil dieser Anlagen laufen die entsprechenden Vergütungsverträge erst zwischen 2030 und 2033 aus. Erst danach werden die aus den historischen Vergütungen resultierenden Kosten schrittweise zurückgehen.
Die Entwicklung zeigt damit zwei unterschiedliche Seiten des deutschen Photovoltaikausbaus: Während neue Anlagen aufgrund gesunkener Vergütungssätze und veränderter Marktbedingungen zunehmend geringere Differenzkosten verursachen können, wirken die langfristigen Verpflichtungen aus früheren Förderperioden noch im heutigen Stromsystem nach.
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