Der Schutz vor Insekten gehört dazu
Zecken, Mücken und Eichenprozessionsspinner sind trotz ihrer geringen Größe eine Gefahr für Menschen, die im Freien arbeiten. Die Mitglieder im VTH Verband Technischer Handel e.V. beraten Unternehmen, welche Ausrüstungen und Geräte ihre Beschäftigten am besten schützen können.
In Deutschland und Österreich ist je nach Region bis zu einem Drittel der Zecken mit Borrelien befallen. Borrelien sind Bakterien, die beim Menschen die Infektionserkrankung Borreliose auslösen. Wird die Ansteckung erst spät erkannt, können unter anderem chronische Gelenkentzündungen, Herzprobleme oder Lähmungen die Folge sein. Rechtzeitig diagnostiziert, kann eine Borreliose mit Antibiotika behandelt werden.
Ebenfalls durch Zecken übertragen wird die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Verursacher sind Viren, die grippeähnliche Symptome, Fieber und die namengebende Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten auslösen können.
Ein Schutz vor Zecken gehört deshalb für Beschäftigte vieler Branchen (Forst- und Landwirtschaft, GaLaBau, Biologie, Geodäsie, Archäologie usw.) zum Arbeitsschutz. Neben der richtigen Kleidung (auf langer heller Kleidung sieht man Zecken, bevor sie zustechen) sind Cremes und Sprays zur Abwehr von Zecken Teil der Grundausrüstung.
„Hochwertige Produkte gegen Insekten sorgen für einen effektiven Schutz über viele Stunden hinweg. Wer beruflich häufig damit in Kontakt kommt, sollte besonders auf eine gute Verträglichkeit und Effizienz des Mittels achten“, rät Frank Küsters, Sprecher der VTH-Qualitätspartner und Managing Director SC Johnson Professional. Die meisten Produkte wirken gegen Zecken und Mücken gleichermaßen und sind in der Apotheke sowie im Technischen Handel erhältlich.
Problemfall Eichenprozessionsspinner
Die Raupen des Eichenprozessionsspinners tragen Brennhaare, die das für Mensch und Tier gesundheitsschädliche Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Dieses Gift löst bei Kontakt bzw. Einatmen starke Reizungen und Entzündungen der Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege aus. Unbehandelt dauern diese Beschwerden bis zu drei Wochen an.
Bei Arbeitsaufenthalten in befallenen Bereichen sollten daher mindestens eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP2 mit Ausatemventil und Korbbrille getragen werden. Das Atmen durch die FFP2/FFP3-Masken ist allerdings anstrengend. Beim Einsatz muss daher nach spätestens 150 Minuten pausiert werden.
Deshalb empfiehlt der VTH-Qualitätspartner Dräger Safety den Einsatz von Gebläsefiltergeräten. Durch elektronische Luftzufuhr muss der Träger bei der Verwendung mit einer Haube nicht mehr gegen einen Widerstand anatmen. Dadurch ist das Gerät von der Arbeitsmedizinischen Untersuchung (G 26) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung befreit und darf ohne Tragezeitbegrenzung genutzt werden.
Links:
www.vth-verband.de/mitgliederverzeichnis
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