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„Vorbeugender Brandschutz darf keine Kostenfrage sein …“

von am 9. Juni, 2017

Nachdem es in Berlin in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu verheerenden Bränden kam, bei denen auch Menschen ums Leben kamen, und obendrein bekannt wurde, dass es in der Hauptstadt an Personal für Brandschutzkontrollen fehlt, mahnt Peter Hollmann, Betriebsleiter von Niederberger Berlin: „Dem vorbeugendem Brandschutz in Betrieben muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.“

„Vorbeugender Brandschutz darf nicht als Kostenfaktor angesehen werden, den es zu reduzieren gilt. Ganz gleich, ob Handwerks- oder Industriebetrieb, Krankenhaus oder Pflegeheim, Büro, öffentliche Verwaltung, Schule oder Kindergarten: Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen auch auf seine technische Funktionsfähigkeit überprüft werden. Gewerbetreibende, die ihren Brandschutz vernachlässigen, bekommen im Schadensfalle kein Geld von ihrer Versicherung – mit fatalen Folgen, die sogar in die Insolvenz führen können. Und Personenschäden wegen mangelhaftem Brandschutz wären ohnehin der Supergau für jeden Immobilienbesitzer“, betont Hollmann.

Die regelmäßige und vor allem auch fristgerechte Wartung von Brandmeldern, Feuerlöscher und Brandschutztüren sollte deshalb immer auch im eigenen Interesse sein. „Versicherungen argumentieren häufig zu Recht, dass ein Brandschaden geringer ausgefallen wäre, wenn der Brandschutz einwandfrei funktioniert hätte“, so Hollmann.

Sein Betrieb führt technische Prüfungen von Feuerlöschern, Rauchmeldern sowie Brandschutztüren aus. Prüfungen und Wartungen dieser Anlagen sollten aus Haftungsgründen ausschließlich durch Fachkräfte erfolgen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfungen werden von speziell ausgebildetem Personal in einem Prüfprotokoll aufgezeichnet, welches beim Betreiber aufbewahrt werden muss.

„Dieses Prüfprotokoll dient im Fall der Fälle auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Ein Prüfsiegel allein, welches wir ebenfalls an der geprüften Anlange oder am Gerät anbringen, genügt nicht“, informiert Stefan Kerkow, Techniker bei Niederberger Berlin.

Links:

www.niederberger-gruppe.de

Die technischen Prüfungen erfolgen in gesetzlich festgelegten Intervallen. Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sowie Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen etwa müssen mindestens einmal jährlich technisch geprüft werden. Automatiktüren bei Flucht- und Rettungswegen sogar halbjährlich. Lediglich Feuerlöscher müssen im Zweijahres-Rhythmus auf ihre gefahrlose Handhabung und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Bild: Niederberger

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